Social Fairness

Als Familienunternehmen ist uns das Wohl unserer Mitarbeiter ein besonderes Anliegen. Deshalb gibt es bei Windmöller neben einem Betriebsrat auch verschiedene Programme und Angebote zur geistigen und körperlichen Gesundheit.


Wir bieten allen Mitarbeitern seit 2015 ein breit gefächertes Gesundheitsmanagement. Vor, während und nach der Arbeit. Neben der Teilübernahme der Kosten für Massagen vor Ort gibt es jederzeit frisches Wasser und alle zwei Wochen frisches und kostenloses Obst.

Bereits seit 2002 arbeiten wir außerdem mit einem Betriebsarzt zusammen, der einmal im Monat für Check-Ups, aber auch weiterführende Untersuchungen und Gespräche zur Verfügung steht. Daneben gibt es die Möglichkeit eines kostenlosen Impfprogramms.

Windmöller engagiert sich seit Jahren auch in verschiedenen Sportarten. Und immer wieder treten motivierte Mitarbeiter als Unternehmensteam bei unterschiedlichen Wettbewerben an. Um sich für diese Termine fit zu halten, können alle Mitarbeiter im nahe gelegenen Wald selbst organisiert trainieren. Alternativ übernehmen wir bis zu 50 Prozent der monatlichen Kosten bei kooperierenden Fitness-Studios, Schwimmhallen oder Physiotherapeuten. Weitere Angebote für Mitarbeiter sind hier erläutert.

Und selbstverständlich gibt es auch Angebote zur beruflichen Weiterbildung, wie Englischkurse, Rhetorik-Seminare, Kurse zur Präsentationstechnik und viele andere. Jede Maßnahme ist hierbei individuell abgestimmt auf den Mitarbeiter und seinen Arbeitsplatz. Nicht umsonst sind wir hierfür als „TOP Arbeitgeber im Mittelstand 2017“ ausgezeichnet worden.

BERICHT ZUM LIEFERKETTENGESETZ GESCHÄFTSJAHR 2021

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das wirtschaftliche Handeln von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen steuert. Das Lieferkettengesetz soll einen rechtlichen Rahmen zum Schutz der Umwelt sowie der Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten schaffen. Das Lieferkettengesetz ist ab 2023 verpflichtend zu erfüllen von Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen. Ab 2024 bereits für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

FOLGENDE ASPEKTE SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN

  • die Einrichtung eines Risikomanagements
  • die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber unmittelbaren Zulieferern
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • das Einrichten eines Beschwerdeverfahrens
  • die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
  • die Dokumentation und die Berichterstattung

Zweck des Gesetzes ist primär die Verhinderung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und mangelnde Sicherheitsstandards entlang der Lieferkette. Ebenso stehen die Themen Arbeits- und Umweltschutz im Fokus des Lieferkettengesetzes. Das bedeutet, das Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen verhindert sowie Umweltrisiken minimiert werden.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüft die jährlichen Unternehmensberichte zum Ergebnis der Risikoanalyse sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bei Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des BAFA kann ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Wer keine Risikoanalyse erstellt, kein Beschwerdeverfahren einrichtet oder festgestellte Menschenrechtsverstöße nicht wirksam abstellt, kann mit Bußgeldern zwischen 100.000 und 800.000 Euro belegt werden.

Laden Sie sich unter nachfolgendem Link den ausführlichen Bericht zum Lieferkettengesetzt für das Geschäftsjahr 2021 runter.

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